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Nein, das hat mit der Krankenkasse ja nichts zu tun. Erstattet also leider ein klares NEIN.
Aber ich darf es damit offiziell von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen. Absetzen klappt in Einzelfällen wohl auch einfach so, je nach Finanzamt oder Sachbearbeiter. Aber mit Einhaltung dieser Vorgaben hat das FA eigentlich keine Chance es abzulehnen. Das war mir daher den Aufwand und die Kosten (Gutachten kostet auch Geld und zuvor das Attest vom Hausarzt auch usw.) wert. Und vor allem bei Problemen mit dem FA gibt es kein Nachholen, die Begutachtung muss zwingend VOR Beginn des 1. Rezeptes erfolgen.
Und man darf sich davon natürlich nicht zu viel versprechen. Zum einen gibt es die persönliche Belastungsgrenze, unterhalb welcher gar nichts angerechnet wird. Und darüber eben je nach individuellem Steuersatz. Bringt dann je nach Parametern halt schätze ich mal 1/4 Ersparnis - sofern man Heavy User mit ein paar tausend Euro Kosten pro Jahr ist. Wenn man da zwei 15er Pens im Jahr kauft und massiv streckt, wie es manche machen, dann kommt man ja gar nicht über die Schwellenwerte. ![]()
Aber das hast du im neuen Artikel ja alles gut geschrieben, wie ich gerade sehe... ![]()