Die Entscheidung des LG-Nbg. wundert mich nicht. Es ist doch allgemein bekannt, dass Mounjaro bei Adipositas als Lifestyle-Medikament gewertet wird. Zumal bei ungesicherter Indikation.
Hätte der Antragsteller seinen Medikationswunsch VORHER mit einer Anfrage bei seiner Kasse geklärt, hätte diese die Vorrausetzungen für eine Kostenübernahme erklärt.
Bei meiner kürzlich erfolgen Zahnsanierung habe ich im Vorfeld einen Kostenvoranschlag eingereicht, den Arzt darlegen lassen, warum aus medizinischen Gründen eine Versorgung mittels Implantaten indiziert sei, - und die Kasse hat im Vorfeld (nach Prüfung) die Kostenübernahme erklärt.
Die Vorgehensweise des obigen Antragstellers halte ich für mehr als blauäugig!