Danke für den Hinweis, du hast völlig recht, da hatte ich einen wichtigen Unterschied verwischt. Die Verschreibungsindikation (BMI ≥ 30 + Begleiterkrankung) und die GKV-Erstattung sind zwei paar Schuhe, und ich hab das im Artikel unglücklich vermischt. Tatsächlich ist Wegovy vom G-BA als Lifestyle-Medikament eingestuft und damit nach § 34 SGB V pauschal von der Kassenerstattung ausgeschlossen, egal ob Bluthochdruck, metabolisches Syndrom oder was auch immer vorliegt. Das Sozialgericht Mainz hat das 2025 nochmal bestätigt. Ich hab den Absatz entsprechend korrigiert.
Zum Steuer-Thema: super Anregung, das ist tatsächlich ein Artikel l wert – mit dem laufenden BFH-Verfahren (Az. VI R 12/25) und der Frage, wann genau das amtsärztliche Gutachten nach § 64 EStDV vorliegen muss. Da kommt in Kürze ein eigener Artikel dazu. 👍