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  1. GLP-1 Forum: Erfahrungen mit Ozempic, Wegovy & Mounjaro
  2. GLP-1 Artikel & News – Ozempic, Wegovy, Mounjaro Erfahrungen
  3. News
  • Frankreich erstattet Wegovy und Mounjaro ab Juni 2026 – Bedingungen, Widersprüche und was das für Deutschland bedeutet

    • Matze
    • 28. Mai 2026 um 22:26
    • 232 Mal gelesen
    • 14 Antworten
    • Zuletzt aktualisiert: 1. Juni 2026 um 15:10
    Abnehmspritze Erstattung Frankreich – GLP-1 Medikament und Krankenkassenkarte
    Frankreich hat als erstes EU-Land die Kostenübernahme für die Abnehmspritze Wegovy und Mounjaro offiziell beschlossen – ab dem 15. Juni 2026 erstattet die Assurance Maladie 65 % der Therapiekosten für Menschen mit schwerer Adipositas. Was wie eine Nachricht von woanders klingt, ist für GKV-Versicherte in Deutschland ein Spiegel: Hier zahlt die Kasse weiterhin nicht – und das hat konkrete Gründe.
    Lesezeit: 11 Minuten

    🔄 Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 – Inhalte auf Basis der Arrêtés vom 23. Mai 2026 (Journal officiel de la République française) sowie aktueller Beschlüsse der Assurance Maladie geprüft; alle verlinkten Quellen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erreichbar.

    Frankreich erstattet ab dem 15. Juni 2026 die GLP-1-Medikamente Wegovy und Mounjaro – und ist damit das erste EU-Land mit einer regulären Kostenübernahme für diese Adipositas-Therapie. Was die genauen Zugangsbedingungen sind, welchen Systemwiderspruch sie enthalten und was das für GKV-Versicherte in Deutschland bedeutet, erfährst du hier.

    📌 Auf einen Blick

    • Ab 15. Juni 2026 werden Wegovy (Semaglutid 2,4 mg) und Mounjaro (Tirzepatid) in Frankreich zu 65 % von der Assurance Maladie erstattet.
    • Voraussetzung: BMI ≥ 40 oder BMI ≥ 35 + relevante Begleiterkrankung – plus Nachweis des Scheiterns einer 6-monatigen Ernährungstherapie.
    • Erstverordnung nur durch spezialisierte Zentren (CSO), Universitätskliniken oder Endokrinologen mit CSO-Anbindung.
    • Für GKV-Versicherte in Deutschland ändert sich nichts: Wegovy und Mounjaro zur Gewichtsreduktion bleiben nicht erstattungsfähig.
    • Frankreich setzt als erstes EU-Mitglied ein klares Signal – aber die Zugangsbedingungen enthalten einen strukturellen Widerspruch.
    📋 Inhaltsverzeichnis ▲
    1. Was Frankreich beschlossen hat – und warum es ein Wendepunkt ist
    2. Wer hat in Frankreich Anspruch – die genauen Bedingungen
    3. Die 6-Monats-Regel im Originaltext – und was sie über das System verrät
    4. Warum gerade jetzt – die Wissenschaft hinter GLP-1 bei Adipositas
    5. Was das für Deutschland bedeutet – der harte Vergleich zur GKV-Situation
    6. FAQ – Fragen aus der Community
    7. Quellenangaben

    Was Frankreich beschlossen hat – und warum es ein Wendepunkt ist

    Am 28. Mai 2026 wurden die entsprechenden Arrêtés im Journal officiel de la République française veröffentlicht: Wegovy und Mounjaro werden ab dem 15. Juni 2026 von der Assurance Maladie erstattet.[1] Das klingt zunächst nach einer administrativen Randnotiz – ist es aber nicht. Frankreich ist damit das erste EU-Mitgliedsland, das moderne GLP-1-Medikamente zur Adipositastherapie regulär in seinen Erstattungskatalog aufnimmt.

    Wer seit Jahren kämpft, erklärt und rechtfertigt – gegenüber dem Arzt, der Familie, der Krankenkasse – versteht sofort, was hinter dieser Entscheidung steckt: Es ist eine offizielle Anerkennung, dass schwere Adipositas eine chronische Erkrankung ist, die medizinischer Behandlung bedarf. Keine Willensschwäche. Kein Lifestyle-Versagen. Eine Krankheit.

    Der Weg bis zur Erstattung – was dem Beschluss vorausging

    Der Prozess war lang und bürokratisch. Die Haute Autorité de Santé (HAS) hatte bereits im Dezember 2024 einen positiven Beschluss für Wegovy gefasst und im Dezember 2025 für Mounjaro nachgezogen.[3] Die HAS stellte dabei eine anerkannte Verbesserung gegenüber bisherigen Therapieoptionen fest. Danach folgten monatelange Preisverhandlungen, bevor die endgültigen Erstattungspreise festgesetzt wurden. Der öffentliche Listenpreis für Wegovy liegt nun bei 146,91 Euro pro Fertigpen.[2]

    Was die Erstattung konkret bedeutet – und was Ozempic damit zu tun hat

    Wichtig zu verstehen: Die neue Regelung gilt explizit für Wegovy (Semaglutid 2,4 mg) und Mounjaro (Tirzepatid) – nicht für Ozempic.[1] Ozempic (Semaglutid 0,5–2 mg) bleibt weiterhin nur bei Typ-2-Diabetes erstattungsfähig. Wer Ozempic bisher off-label zur Gewichtsreduktion eingesetzt hat, bewegt sich weiterhin außerhalb der zugelassenen Indikation – und außerhalb der Erstattung.

    Die Erstattungsquote beträgt 65 % durch die staatliche Krankenversicherung. Den verbleibenden Anteil übernehmen in Frankreich meist private Zusatzversicherungen (Mutuelles), die nahezu flächendeckend verbreitet sind. In der Praxis zahlen viele berechtigte Patientinnen und Patienten damit effektiv wenig bis nichts aus eigener Tasche.[1]

    Zwischenfazit: Frankreich hat nach einem mehrjährigen medizinisch-bürokratischen Prozess als erstes EU-Land die Kostenübernahme für GLP-1-Abnehmspritzen beschlossen. Ab dem 15. Juni 2026 gilt: Wegovy und Mounjaro werden zu 65 % erstattet – aber nur unter strengen Bedingungen und für eine klar definierte Patientengruppe.

    Wer hat in Frankreich Anspruch – die genauen Bedingungen

    Hier wird es konkret – und für manche auch ernüchternd. Die Erstattung ist kein Freifahrtschein für alle, die abnehmen möchten. Sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit schwerer Adipositas.

    Die medizinischen Zugangsvoraussetzungen im Detail

    Erstattet wird nur, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:[2]

    • Volljährig (≥ 18 Jahre)
    • BMI ≥ 40 kg/m² ohne Begleiterkrankung – oder BMI ≥ 35 kg/m² mit mindestens einer relevanten Komorbidität: Typ-2-Diabetes, behandlungsbedürftige Hypertonie, Hypertriglyzeridämie, NASH/Leberfibrose, PCOS, Fertilitätsproblem mit AMP-Verfahren, chronische Nierenerkrankung, schweres Asthma, invalidisierende Arthrose oder Rückenleiden, Harninkontinenz, idiopathische intrakranielle Hypertension oder motorische Behinderung
    • Nachgewiesenes Scheitern einer Ernährungstherapie über 6 Monate (weniger als 5 % Gewichtsverlust)

    Wer darf verschreiben – und warum das relevant ist

    Die Erstverordnung ist reserviert für Ärztinnen und Ärzte in spezialisierten Adipositas-Zentren (CSO – Centres Spécialisés de l'Obésité), Universitätskliniken, Fachkliniken für Ernährungsmedizin oder Endokrinologie sowie für niedergelassene Endokrinologen mit CSO-Kooperation.[2] Hausärzte sind für die Erstverordnung ausgeschlossen. Folgerezepte können danach von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden.

    Der Begleitprozess – Dokumentationspflicht über das Kassensystem

    Frankreich hat die Erstattung bewusst in einen Begleitrahmen eingebettet. Der verschreibende Arzt muss über ein digitales Teleservice-System der Assurance Maladie ein Formular ausfüllen, das die medizinische Indikation dokumentiert – dieses Dokument muss bei der Apotheke vorgelegt werden.[2] Ohne diese Dokumentation kein Erstattungsanspruch.

    ⚠️ Wichtig: Die Erstattung gilt ausschließlich für Personen mit französischer Krankenversicherung. Ein in Frankreich ausgestelltes EU-Rezept löst keine deutsche Kostenübernahme aus. Für GKV-Versicherte in Deutschland bleibt der volle Preis bestehen.

    Zwischenfazit: Die Hürden in Frankreich sind bewusst hoch gesetzt. Wer einen BMI zwischen 30 und 35 hat, hat keinen Erstattungsanspruch – auch wenn Begleiterkrankungen vorliegen. Die Regelung ist für Menschen mit schwerer Adipositas gedacht, nicht für alle, die abnehmen möchten. Das schränkt ein, schützt aber auch die Glaubwürdigkeit der Adipositastherapie als ernstzunehmenden medizinischen Bereich.

    Die 6-Monats-Regel im Originaltext – und was sie über das System verrät

    Seit der Veröffentlichung im Journal officiel vom 28. Mai 2026 liegt die genaue Formulierung der Erstattungsbedingung schwarz auf weiß vor. Was bisher als „Nachweis des Scheiterns einer Ernährungstherapie" zusammengefasst wurde, steht im Arrêté so:

    „le patient est-il en échec d'une prise en charge nutritionnelle bien conduite (< 5 % de perte de poids à six mois), en complément d'un régime hypocalorique et d'une augmentation de l'activité physique ?"

    Journal officiel de la République française, Arrêté du 23 mai 2026, Annexe – Texte 17 sur 135[2]

    Auf Deutsch: Der Arzt muss beim Ausfüllen des digitalen Erstattungsdokuments bestätigen, dass der Patient trotz korrekt durchgeführter Ernährungstherapie über sechs Monate weniger als 5 % seines Körpergewichts verloren hat – kombiniert mit kalorienreduzierter Ernährung und gesteigerter körperlicher Aktivität. Erst wenn diese Bedingung erfüllt ist, wird die Kostenübernahme ausgelöst. Das ist keine Regelung zur Behandlungsdauer. Es ist eine Zugangshürde: dokumentiertes Scheitern als Eintrittskarte.

    Wer gut anspricht, braucht es nicht – wer es am nötigsten hätte, scheitert daran

    Auf den ersten Blick klingt diese Bedingung vernünftig: Medikament nur dann, wenn andere Maßnahmen nicht gereicht haben. So weit, so standard. Aber die Logik dahinter trägt einen Widerspruch in sich, der sich beim genauen Hinschauen nicht auflösen lässt.

    Wer bei einer kalorienreduzierten Diät über sechs Monate tatsächlich mehr als 5 % seines Gewichts verliert, erfüllt die Bedingung nicht – und bekommt das Medikament nicht. Er braucht es in dieser Situation aber auch weniger dringend. Wer hingegen trotz ernsthafter Bemühungen die 5-%-Schwelle nicht erreicht, weil sein Stoffwechsel, seine Hormonlage oder sein neurobiologischer Regelkreis das schlicht nicht zulässt, scheitert ebenfalls – und bekommt ebenfalls kein Medikament. Obwohl genau dieser gestörte Mechanismus der Grund ist, warum GLP-1-Rezeptoragonisten wirken.

    Das Ergebnis: Die Zugangsbedingung selektiert systematisch gegen die Patientengruppe mit dem höchsten therapeutischen Bedarf. Wer biologisch am stärksten auf Adipositas programmiert ist, hat die schlechtesten Karten, die Hürde zu überwinden.

    Ein veraltetes Bild steckt hinter der Bedingung

    GLP-1-Medikamente wirken, weil sie einen gestörten hypothalamischen Regelkreis für Hunger und Sättigung korrigieren.[4] Die Voraussetzung „Scheitern der Ernährungstherapie" setzt dagegen implizit voraus, dass das Problem zunächst eines von Verhalten ist – und erst danach eines von Biologie. Die Forschung der letzten Jahre zeigt das genaue Gegenteil: Adipositas ist eine neurobiologisch verankerte Erkrankung, bei der Kalorienrestriktion die zugrunde liegenden Regelkreise nicht repariert, sondern durch Anpassungsmechanismen wie den Anstieg von Ghrelin und den Abfall von Leptin oft sogar erschwert.[4]

    Das ist kein Vorwurf an Frankreich – die Regelung entspricht dem internationalen Standard und ist strenger als viele andere Kostenübernahmemodelle weltweit. Es ist aber ein Hinweis darauf, dass auch ein echter Fortschritt noch von alten Denkmustern geprägt sein kann. Frankreich hat als erstes EU-Land die Erstattung beschlossen – und dabei trotzdem eine Logik eingebaut, die Betroffene zuerst scheitern lässt, bevor sie Hilfe bekommen.

    Für die Diskussion in Deutschland

    Wenn Deutschland irgendwann eine eigene Erstattungsregelung entwickelt, lohnt es sich, genau diese Stelle zu beobachten: Welche Zugangsbedingung wird formuliert? Eine, die medizinischen Bedarf abbildet – oder eine, die zuerst Scheitern verlangt?

    Warum gerade jetzt – die Wissenschaft hinter GLP-1 bei Adipositas

    Frankreich handelt nicht aus dem Bauch heraus. Hinter der Entscheidung steht eine mittlerweile breite Evidenzbasis zu GLP-1-Rezeptoragonisten – insbesondere zu Semaglutid und Tirzepatid.

    Was GLP-1-Medikamente im Körper tun

    GLP-1 steht für „Glucagon-like Peptide-1" – ein körpereigenes Hormon, das nach einer Mahlzeit ausgeschüttet wird und dem Gehirn signalisiert: Ich bin satt. Bei Menschen mit Adipositas ist dieses Signal oft zu schwach oder zu kurzlebig. GLP-1-Rezeptoragonisten imitieren dieses Hormon künstlich und verlängern den Sättigungseffekt über Stunden. Semaglutid (Wegovy) wirkt dabei spezifisch auf den GLP-1-Rezeptor. Tirzepatid (Mounjaro) ist ein sogenannter dualer Agonist – es aktiviert zusätzlich den GIP-Rezeptor und erzielt dadurch noch stärkere Effekte auf Gewicht und Blutzucker.[4]

    Was die Studien zeigen – Tirzepatid schlägt Semaglutid im direkten Vergleich

    In der SURMOUNT-5-Studie, veröffentlicht im Mai 2025 im New England Journal of Medicine, wurden Tirzepatid und Semaglutid erstmals direkt miteinander verglichen – bei Menschen mit Adipositas, aber ohne Typ-2-Diabetes.[5] Das Ergebnis war eindeutig: Tirzepatid erreichte nach 72 Wochen eine mittlere Gewichtsabnahme von 20,2 %, während es bei Semaglutid 13,7 % waren.

    In der realen Versorgung zeigen Daten aus einer multizentrischen Auswertung, dass Patientinnen und Patienten, die GLP-1-Medikamente mindestens zwölf Monate lang einnahmen, im Median 14,4 % ihres Körpergewichts verloren.[6] Das entspricht weitgehend den Studienergebnissen – ein wichtiges Signal dafür, dass die Wirkung auch im Alltag greift.

    ℹ️ Info: Die European Association for the Study of Obesity (EASO) empfiehlt Semaglutid und Tirzepatid seit Oktober 2025 ausdrücklich als Mittel der ersten Wahl, wenn eine substanzielle Gewichtsreduktion das Ziel ist.[7]

    Adipositas in Zahlen – warum Länder wie Frankreich handeln müssen

    In Frankreich sind laut der nationalen epidemiologischen Erhebung 2024 rund 18 % der Bevölkerung – etwa 10 Millionen Menschen – von Adipositas betroffen.[8] In Deutschland stieg der Anteil adipöser Erwachsener von 12,2 % im Jahr 2003/2004 auf 19,7 % im Jahr 2023.[9] Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft betont seit Jahren, dass die Folgekosten durch unbehandelte Adipositas langfristig weit höher ausfallen als die Therapiekosten.[9]

    Zwischenfazit: Die Wissenschaft hat geliefert. Semaglutid und Tirzepatid sind nicht mehr experimentell – sie sind die bestuntersuchten Adipositas-Medikamente, die je entwickelt wurden. Frankreich reagiert auf diese Datenlage.

    Was das für Deutschland bedeutet – der harte Vergleich zur GKV-Situation

    Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist und Wegovy oder Mounjaro zur Gewichtsreduktion nehmen möchte, zahlt alles selbst. Monatlich bedeutet das je nach Dosierung zwischen 180 und über 490 Euro.[10] Eine Erstattung durch die GKV ist nach aktuellem Stand nach § 34 SGB V ausgeschlossen, weil GLP-1-Präparate sozialrechtlich noch überwiegend als nicht erstattungsfähige Lifestyle-Arzneimittel eingestuft werden.

    Die aktuelle Rechtslage in Deutschland – Gerichte und G-BA

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg verweigerte Anfang 2025 einem Mann mit einem BMI über 40 die Kostenübernahme für Mounjaro – obwohl er durch eine frühere Therapie bereits 30 Kilogramm abgenommen hatte und das Gewicht nach einer Therapieunterbrechung wieder zugenommen hatte.[11] Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte kurz darauf dieselbe Linie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bisher keinen Beschluss gefasst, der eine reguläre Erstattung ermöglichen würde.

    Was für PKV-Versicherte gilt – und was du tun kannst

    Wer privat versichert ist, hat strukturell bessere Chancen. Die PKV erstattet grundsätzlich medizinisch notwendige Leistungen – und wenn Adipositas mit Krankheitswert vorliegt, ist das ein anerkennenswerter Ansatzpunkt.[12] Viele erhalten trotzdem zunächst eine Ablehnung. Beim Widerspruch helfen: fachärztlicher Bericht mit BMI-Dokumentation und Liste der Begleiterkrankungen, Nachweis eines erfolglosen Ernährungs- oder Bewegungsprogramms sowie die Begründung der Medikamentenwahl durch den behandelnden Arzt.

    „In anderen EU-Ländern werden GLP-1-Medikamente bereits weitaus pragmatischer behandelt. Schweizer Grundversicherungen erstatten Wegovy und Mounjaro seit März 2024 unter bestimmten Voraussetzungen. Frankreich folgt jetzt. Deutschland schaut zu."

    Wird sich in Deutschland etwas ändern – und wann?

    Eine seriöse Prognose ist schwierig. Politisch gibt es Signale, dass das Thema GLP-1 und Erstattung zunehmend auf dem Radar ist – aber konkrete Beschlüsse fehlen. Der G-BA müsste eine Nutzenbewertung initiieren, Preisverhandlungen müssten folgen, dann ein Beschluss zur Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog. Dieser Prozess dauert in Deutschland in der Regel mehrere Jahre.[9]

    Zwischenfazit: Deutschland hinkt hinterher. Die GKV-Erstattung für Abnehmspritzen bei Adipositas ist aktuell nicht vorgesehen und nach geltendem Recht auch nicht erzwingbar. PKV-Versicherte haben Spielraum, sollten ihn aber aktiv nutzen.


    FAQ – Fragen aus der Community

    „Ich habe einen BMI von 37 und Bluthochdruck. Würde ich in Frankreich Anspruch haben?"

    Ja, du würdest die medizinischen Kriterien erfüllen: BMI ≥ 35 plus eine relevante Begleiterkrankung (Hypertonie gilt). Aber: Du müsstest in Frankreich krankenversichert sein, den Weg durch ein spezialisiertes Zentrum für die Erstverordnung gehen und nachweisen, dass eine 6-monatige Ernährungstherapie mit weniger als 5 % Gewichtsverlust gescheitert ist. Ein touristischer Arztbesuch über der Grenze reicht nicht.

    „Macht die Entscheidung Frankreichs Druck auf Deutschland – oder ist das irrelevant?"

    Politisch macht es Druck – ob der ankommt, ist eine andere Frage. Wenn ein EU-Nachbarland zeigt, dass eine geregelte, kontrollierte Erstattung funktioniert, ohne das Gesundheitssystem zu überlasten, wird es schwieriger, die Debatte in Deutschland mit „zu teuer" oder „nicht evidenzbasiert" abzuwürgen. Realistisch ist trotzdem eher ein Zeitraum von drei bis fünf Jahren als ein schneller Domino-Effekt.

    „Ich schaffe die 5 % bei Diät nie. Bedeutet das, ich bekomme in Frankreich nie eine Erstattung?"

    Das ist genau der Widerspruch, den dieser Artikel beschreibt. Formal ja: Wer die 5-%-Schwelle nicht nachweisen kann, erfüllt die Bedingung nicht. In der Praxis müsste der behandelnde Arzt dokumentieren, dass eine Ernährungstherapie korrekt durchgeführt wurde und trotzdem nicht zum Ziel geführt hat. Ob „unter 5 % trotz ernsthafter Bemühungen" als Nachweis des Scheiterns gilt oder ob die Bedingung formal nur greift, wenn überhaupt ein Gewichtsverlust erfolgte, wird die Auslegung in der Praxis zeigen.


    Quellenangaben

    1. Rist, S. / Ministère de la Santé (2026): Annonce du remboursement de Wegovy et Mounjaro – Conférence de presse du 28 mai 2026. Berichtet bei: Euronews Gesundheit, 28. Mai 2026.
    2. Assurance Maladie / Journal officiel de la République française (2026): Arrêtés du 23 mai 2026 relatifs à l'inscription de Wegovy et Mounjaro sur la liste des spécialités pharmaceutiques remboursables. Textes 17–26, JORF N° 123 du 28 mai 2026. legifrance.gouv.fr
    3. Haute Autorité de Santé (HAS) (2024/2025): Avis de la Commission de la transparence – Wegovy (déc. 2024) et Mounjaro contrôle du poids (déc. 2025). has-sante.fr
    4. Dahl, A. et al. (2024): Tirzepatide for overweight and obesity management. Expert Opinion on Pharmacotherapy, 26(1), 31–49.
    5. Garvey, W. T. et al. (2025): Tirzepatide as Compared with Semaglutide for the Treatment of Obesity (SURMOUNT-5). New England Journal of Medicine, veröffentlicht 11. Mai 2025.
    6. Fitch, A. et al. (2025): Real-world titration, persistence and weight loss of semaglutide and tirzepatide in an academic obesity clinic. PMC / National Institutes of Health.
    7. European Association for the Study of Obesity (EASO) (2025): Semaglutide and tirzepatide recommended as first-line treatment of obesity. easo.org, Oktober 2025.
    8. Enquête nationale épidémiologique sur le surpoids et l'obésité (2024). Zitiert nach: Euronews, 28. Mai 2026.
    9. Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) (2025): Prävalenz – Adipositas in Deutschland. Daten aus Starker et al. (2025) und RKI-Berichten. adipositas-gesellschaft.de
    10. ZAVA Medical (2026): Abnehmspritze & Krankenkasse: Wer zahlt? Aktuelle Preisübersicht und GKV-Rechtslage. zavamed.com
    11. LSG Baden-Württemberg (2025) / LSG Niedersachsen-Bremen (2025): Urteile zur Kostenübernahme für Mounjaro durch GKV außerhalb der Diabetesindikation. Berichtet bei: GLP-1 Forum, Mai 2026.
    12. Kanzlei Neue Kräme (2026): Kostenübernahme für Wegovy, Ozempic, Mounjaro & Co. in der PKV. kanzlei-neue-kraeme.de

    Fazit: Frankreich hat als erstes EU-Land bewiesen, dass eine geregelte, medizinisch kontrollierte Erstattung für GLP-1-Medikamente bei schwerer Adipositas möglich ist. Die Bedingungen sind streng, die Botschaft aber klar: Adipositas ist eine Krankheit, die Behandlung verdient. Gleichzeitig enthält die 6-Monats-Regel einen strukturellen Widerspruch, der zeigt, dass auch ein Fortschritt von alten Denkmustern geprägt sein kann. Für Deutschland bleibt das vorerst ein Signal von außen – aber Signale können Bewegung auslösen.

    Community-Frage: Denkst du, dass Frankreichs Entscheidung mittelfristig Druck auf Deutschland ausübt – oder glaubst du, dass sich hier in den nächsten Jahren trotzdem nichts ändern wird? Und: Findest du die 6-Monats-Regel als Zugangsbedingung fair – oder ist das eine Hürde, die genau die falsche Gruppe trifft?

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    Über den Autor

    Mathias Köster | Gründer des GLP-1 Forums

    Ich bin kein Arzt – sondern Patient. Seit Februar 2025 nehme ich Mounjaro, verschrieben und begleitet von meinem Diabetologen. In dieser Zeit habe ich 41 kg abgenommen und über 16 Monate direkte Therapieerfahrung gesammelt.

    Aus dieser Erfahrung heraus habe ich das GLP-1 Forum gegründet – weil eine deutschsprachige Community für ehrlichen Erfahrungsaustausch fehlte.

    Alle Artikel recherchiere ich anhand von Studien aus PubMed, Fachinformationen der Hersteller sowie offiziellen Quellen wie BfArM, EMA und der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Die verwendeten Quellen sind am Artikelende vollständig aufgeführt und verlinkt. Inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei mir.

    Dieses Forum ist kein medizinischer Rat. Es ist ein Ort für ehrlichen Erfahrungsaustausch – unabhängig, ohne Pharmaunternehmen im Hintergrund.

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    Antworten 14

    Speedqueen
    29. Mai 2026 um 18:45

    Ich denke, das französische Konzept mit den recht strengen Zugangshürden ist durchaus angemessen und fair, denn wer zu diesem Personenkreis gehört, hat ja Anspruch. Ob man evtl die Vergabe ab einem BMI schon von mehr als 30 hätte ermöglichen sollen (da ja ab 30er BMI immer von krankhaftem Übergewicht gesprochen wird), wäre eventuell noch eine interessante Frage, aber mglw geht es hier dann auch doch wieder um die Gesamtkosten - Nutzen - Risikoabwägung.

    In jedem Fall für die französischen Adipositas Leidensgenossen ein riesiger Schritt :thumbup::thumbup:

    Dass das für uns in DE aber in absehbarer Zukunft irgendwas ändern wird, wage ich zu bezweifeln. Aktuell ist man ja bereits mit bestehenden Kassenleistungen auf Sparkurs und überlegt eher, was man denn als nächstes streichen oder stark einkürzen könnte (Stichworte Erhöhung Zuzahlungen, Leistungen Zahnarzt oder Vorsorgeuntersuchungen wie Hautkrebsscreening), insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass es irgendeinen relevanten Einfluss haben wird, was andere Länder machen, zumal es gefühlt eh immer nur dann um Beispiele aus anderen Ländern geht, wenn es darum geht, den deutschen Bürgern wieder etwas einzukürzen oder ganz zu streichen (gerade heute morgen erst wieder gehört, wie einer aus der Politik im Fernsehen meinte, wenn man sich die fleißigen Chinesen ansieht, wäre es im Kontext unmöglich, dass wir faulen Deutschen allen Ernstes am 8h Tag festhalten wollen :cursing::thumbdown:).

    Dass es im Grunde eine Schande ist, wie hier mit real kranken Menschen umgegangen wird (in vielerlei Hinsicht, aber eben auch im Bezug auf das Thema Adipositas), ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Kreis alle einig, aber vmtl ist unsere Lobby einfach auch noch zu klein, obwohl es soviele von Adipositas betroffene Menschen gibt, aber selbst in diesem Personenkreis fehlt leider erstaunlicherweise oftmals immernoch das Bewusstsein, dass es eine Erkrankung ist, und eben kein "zu faul - zu träge - zu verfressen ohne Grund" ist, da sich viele gar nicht wirklich damit auseinandersetzen, sondern sogar selbst an das glauben, was uns allen bis vor kurzem über Generationen hinweg als unantastbare Gesetzmäßigkeit suggeriert wurde, nämlich dass es keine Krankheit, sondern Charakterschwäche ist.

    Das Thema hatte ich gerade letztens irgendwo auf Social Media, ich glaube, es war sogar in der Facebook wegovy Gruppe (bevor ich glücklicherweise den Weg hierher fand), wo mehrere Leute auf meine Schilderung meines frustrierenden Gesprächs mit meinem Hausarzt noch den Arzt verteidigten, und erschreckend viele Leute (selbst Betroffene) sich dahingehend äußerten, dass sie selber nicht finden, dass die Kasse das zahlen sollte, denn wer sollte denn die ganzen Kosten stemmen, und man hätte sich ja auch selbst dahingebracht, daher wäre es ok, das auch selbst zu zahlen. Ich war über das fehlende Bewusstsein für die eigene Erkrankung wirklich ziemlich erstaunt, denn gerade diese Leute müssten es besser wissen. Von der allgemeinen öffentlichen und gesellschaftlich verbrieften Meinung mal noch ganz zu schweigen, denn dort sind "die Dicken" ja sowieso generell Freiwild für gesellschaftlich breitflächig akzeptierte Diskriminierung, da ja der Dicke selbst schuld wäre. In einer Zeit, in der alles und jeder noch so verrückte Kram komplett vogue toleriert wird, ist es nach wie vor völlig ok, Dicke zu diskreditieren, das Ganze immer schön unter dem Deckmantel der Sorge um dessen Gesundheit, aber selbst wenn sich Betroffene dann das Medikament, was hilft, besorgen, wird das mies geredet, weil man ja schließlich zu faul träge willenlos ist, um es aus eigener Kraft zu schaffen :rolleyes:. Spätestens an dieser Stelle wird klar, was eh klar war, niemandem dieser Leute geht oder ging es jemals um die Sorge um die Gesundheit einer fettleibigen Person, und solange es keine großflächige Unterstützung und Zustimmung in der breiten Öffentlichkeit gibt, wird sich hier sicher nix ändern.

    Ich hatte ja anderer Stelle hier schonmal angeregt, ob man evtl auch dieses Forum hier nutzen könnte, um sich ein Stück weit zu organisieren, Lobby zu schaffen, politischen Druck zu verstärken, aber darauf war die Resonanz ja auch nicht wirklich spürbar (wobei mir klar ist, wir alle haben ein Leben und viel zu tun, und da nehme ich mich kein Stück aus, also alles gut :saint:)

    Ebony
    29. Mai 2026 um 19:07

    Ich denke genau wie Speedqueen das Frankreich eher eine Aussnahme bildet und De ( und andere EU Länder) sich daran kein Beispiel nehmen .

    Ich arbeite für eine private Versicherung in der Krankenleistung, selbst da merke ich wie immeimmer mehr ( im Rahmen der unterzeichneten Verträge) rausgekürzt wird, wie Schlupflöcher " gesucht" werden, das wir doch nicht die volle Höhe von " xyz" übernehmen müssen.müssen.Unsere Versichrten müssen auch immer mehr kämpfen um ihre Rechnungen ( ok die sind wirklich oft überhöht) durchzusetzen, weil ,das ist der Teufelskreis, immer mehr Zahnärzte,Ärzte , Physiotherapeuten einen höheren Faktor ansetzen, weil da natürlich die Privatpatienten die Geld/ Einnahmequelle sind, WEIL die Gkv ,also die Kassenpatienten die Praxen nicht mehr am laufen halten.

    Meine Mutter meinte jetzt erst zu mir " ja, das bekommst auch so runter, habe ich auch immer" klar, alles wieder zugenommen ,aber da musst halt einfach gucken" aha! ( meine Mutter ist jetzt über siebzig und versucht seit den siebziger Jahren iihr Gewicht zu regulieren.) Dasselbe wie bei mir, keine Einsicht dass das eventuel eine Erkrankung sein könnte........so viel zu dem Unverständnis auch im VerwandtenVerwandtenkreis,Freunden anderen Foren, das Denken ist tief verwurzelt! Ich werde aber nicht missionieren,das habe ich mir abgewöhnt.......

    Lianae
    30. Mai 2026 um 14:54

    Ich finde es gut, dass F jetzt einen kleinen Vorstoß macht. Es ist vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung. Die hohen BMI-Grenzen finde ich völlig verständlich.

    Allerdings habe ich gehört, dass man, vor der Erstattung wohl angeblich eine 6monatige begleitende Ernährungstherapie machen müsste und nur, wenn man nachweisen könnte, dass man sich daran gehalten hat und trotzdem nichts abgenommen hätte, würde es erstattet werden. In deinem Artikel habe ich dazu nichts gelesen?

    Wenn das so ist, geht damit der Sinn mEn komplett verloren! Die begleitete Ernährungstherapie wird ja wohl auf ein Defizit abzielen und wenn man ein Defizit erreicht, nimmt logischerweise jeder ab 🤔. Falls nicht, wäre man ein physikalisches Wunder und würde dann leider auch mit Spritze nichts abnehmen.
    Alternativ hat man sich dann eben nicht an alle Vorgaben gehalten, das erklärt warum man nichts abgenommen hat, aber dann kriegt man es ja anscheinend auch nicht mehr erstattet, weil schließlich kann man dann ja nicht mehr nachweisen, dass man sich dran gehalten hätte... 🤔

    Und wenn ich super diszipliniert bin und mich monatelang durch das Defizit quäle, wohlwissend dass die gegenregulation meines Körpers danach so groß ist, dass ich alles abgenommene und vielleicht noch mehr, wieder zunehmen werde, werde ich bestraft, weil ich habe ja gezeigt, dass ich 6 Monate gegen meinen Körper kämpfen kann, also werde ich es ja wohl auch mein ganzes Leben lang tun (nichts leichter als das. Bekanntermaßen sind Jojoeffekte ja nur sehr seltene und nicht erklärbare Randerscheinungen...

    Kann mir jemand erklären, wer mit diesen zusätzlichen Regeln das Medikament jetzt noch erstattet bekommen kann, wenn wir davon ausgehen, dass jeder adipöse Körper immer noch nach physikalischen Grundgesetzen funktioniert?
    Wer kann sich sowas ausdenken? Ist das Absicht, so dass man das Medikament am Ende doch niemandem erstatten muss, ist das von jemandem entwickelt worden, der den Physikunterricht komplett verschlafen hat, nicht die geringste Ahnung von Abnehmen, Kaloriendefizit und GLP1 hat (nämlich dass es keine magische Fettwegspritze ist) oder ist das eine Fehlinformation von mir?

    Jedenfalls ist doch das Problem bei Adipositas nicht, dass unser Körper nicht grundsätzlich fähig wäre, mit gesunder kalorienarmer Ernährung abzunehmen. Das Problem ist doch, dass unser Körper auch im Gleichgewicht noch Hunger hat und/oder uns mit Foodnoise und Gelüsten nach ungesunden Essen plagt. Und dass eine Abnahme den Hunger und die Gelüste sogar noch verstärkt.

    Matze
    30. Mai 2026 um 15:22

    Du triffst da einen echten Widerspruch, den ich im Artikel bewusst nicht tief genug ausgeleuchtet habe.

    Eine explizite 6-Monats-Regel als formale Erstattungsvoraussetzung steht so nicht in den Arrêtés vom 23. Mai 2026. Was dort steht, ist ein „dokumentiertes Scheitern einer vorangegangenen Ernährungs- und Verhaltenstherapie" – ohne genaue Zeitvorgabe. Es kann sein, dass einzelne CSO-Zentren das intern anders handhaben oder dass du das aus deutschen oder anderen europäischen Leitlinien kennst, wo solche Fristen tatsächlich auftauchen. Falls du eine konkrete Quelle dafür hast, würde mich das interessieren – dann ergänze ich das im Artikel.

    Das Paradox, das du beschreibst, ist real. Die Bedingung „Scheitern einer Ernährungstherapie" setzt implizit voraus, dass Adipositas vor allem ein Problem von Wissen oder Disziplin ist. Dabei zeigt die gesamte neuere Forschung genau das Gegenteil: GLP-1-Medikamente wirken, weil sie den neurobiologischen Regelkreis für Hunger und Sättigung korrigieren, der bei Adipositas gestört ist – nicht weil sie irgendwie beim Kalorienzählen helfen.

    Wer gut auf eine Kalorienrestriktion anspricht, braucht das Medikament möglicherweise gar nicht. Und wer es am meisten bräuchte, scheitert genau deshalb an der Voraussetzung. Das ist kein Denkfehler von dir, das ist ein echter Systemwiderspruch.

    Warum diese Bedingung trotzdem existiert? Vermutlich aus zwei Gründen, die beide nichts mit Physiologie zu tun haben: Kostenkontrolle und politische Vertretbarkeit. Ein System, das sagt „erst alles andere versuchen", schützt sich vor dem Vorwurf, Lifestyle-Medikamente zu finanzieren. Aus Kassenperspektive nachvollziehbar – aus medizinischer Sicht zunehmend schwer zu rechtfertigen, und genau das sagst du ja.

    Lianae
    31. Mai 2026 um 23:46

    Ich meine, das steht hier in diesem pdf auf Seite 93:

    https://www.legifrance.gouv.fr/download/pdf?id=gSwaZUyJ3I8o2qap9-KCKE1tUE4pff_NWtPY0T-2KIM=

    Leider kann ich kein Französisch. Aber der Übersetzer behauptet, da steht:

    "Die folgenden Arzneimittel sind in der Liste der für die Verwendung durch öffentliche Einrichtungen und verschiedene öffentliche Dienste zugelassenen Arzneimittel aufgeführt. Die einzige therapeutische Indikation, die bei den unten aufgeführten Arzneimitteln zu einer Kostenübernahme durch die Krankenversicherung berechtigt, ist: Bei Erwachsenen bei Versagen einer ordnungsgemäß durchgeführten Ernährungsbehandlung (< 5 % Gewichtsverlust nach sechs Monaten), als Ergänzung zu einer kalorienarmen Diät und einer Steigerung der körperlichen Aktivität zur Gewichtsregulierung, einschließlich Gewichtsabnahme und Gewichtsstabilisierung:"

    Ich weiß nicht, ob ich den Text richtig verstehe. Aber ich verstehe es so, dass vorher ordnungsgemäß, also der Patient sich dran halten muss, eine Kalorienreduktion und Bewegung gemacht werden muss. Nur diejenigen, die eine kalorienreduktion + Bewegung gemacht haben UND trotzdem nicht abgenommen haben, bekommen das Medikament bezahlt.

    Auf Deutsch: es bekommt niemand bezahlt. Nie. Es gibt keine Möglichkeit das du es bezahlt bekommst. Wenn du dich an die Kalorienreduktion + Ernährung hältst, nimmt jeder ab. Eine Übernahme ist also nicht mehr möglich. Wenn du dich nicht dran hältst, nimmst du wahrscheinlich nicht ab, aber dann hast du es halt nicht mehr "ordnungsgemäß" gemacht, also darfst du es ebenfalls nicht erstattet bekommen.

    Die Meinung deines KI-Textes verstehe ich nicht. Mag sein, dass das politisch vertretbar ist, aber auch die Politik muss sich halt noch an gewissen naturwissenschaftliche Gesetze halten. Ob sie will oder nicht, die kann man nicht mit politischen Gesetzen vernichten. Deswegen ist der Text, so wie ich ihn verstehe völlig absurd und lächerlich.

    Zitat von Matze

    Wer gut auf eine Kalorienrestriktion anspricht, braucht das Medikament möglicherweise gar nicht. Und wer es am meisten bräuchte, scheitert genau deshalb an der Voraussetzung. Das ist kein Denkfehler von dir, das ist ein echter Systemwiderspruch.

    ??? Die KI labert hier Blödsinn.

    Jeder spricht auf Kalorienrestriktion an. Aber auch diejenigen, die auf Kalorienrestriktion ansprechen (also jeder) braucht das Medikament. Wer dagegen nicht auf Restriktion anspricht (aber so jemanden wird es nicht geben) braucht das Medikament nicht, denn dem wird es keinen Mehrwert bringen. An dieser Voraussetzung scheitert man trotzdem, weil die "Dispziplin" oder wie auch immer man es nennen möchte, gegen Hunger und Foodnoise anzukommen, ist ja das Problem. Nicht dass jemand nicht auf Restriktion ansprechen würde.

    Das hat nichts mit Systemwiderspruch zu tun! Es widerspricht den physikalischen Grundgesetzen!

    Also ich hoffe einfach, dass ich durch die Übersetzung und dadurch, dass ich kein Jurist bin, den Text komplett falsch verstehe und da in Wirklichkeit was ganz anderes steht. Ansonsten ist das ganze eine Verarsche. Man versucht sich besonders fortschrittlich dastehen zu lassen und weiß, dass doch niemals jemand die Voraussetzungen zur Übernahme erfüllen wird. Dann ist das ganze einfach nur Papierverschwendung, nichts weiter.

    Ebony
    1. Juni 2026 um 00:58

    Lianae unfassbar. Wie nennt man so etwas? Politik? :/

    Tulpe
    1. Juni 2026 um 07:43

    Es könnte schon gut sein, wenn das eine Google-Übersetzung oder ähnliches ist, sich da ein Fehler einschleicht, weil es da teilweise punktgenau um jedes Wort in der Formulierung geht und es nicht reicht, wenn es einigermaßen gut übersetzt ist, weil es hier um Gesetze und Verordnungen geht. Selbst deutsche Texte in Gesetzgebungen und Richtlinien muss man teilweis ganz genau lesen, dass sich da kein Missverständnis einschleicht. Geht jedenfalls mir so. Deswegen wäre ich noch vorsichtig mit Aufregung.

    Es könnte auch sein, dass man nachweisen muss, es versucht zu haben und daran gescheitert ist. Wenn man zB eine professionelle Ernährungsberatung in Angriff genommen hat, kann man sich vielleicht das ganze bescheinigen lassen oder so - wäre jetzt eine Idee von mir gewesen, wie man das elegant lösen könnte.

    Aber wenn es wirklich so gemeint ist, dass man im Grunde keinen Anspruch darauf haben kann, dann ist das natürlich ein schlechter Witz.

    Tulpe
    1. Juni 2026 um 07:56

    also ich habe jetzt nicht gründlich recherchiert, aber auch die Google KI gefragt. Ich habe einmal Lianae Gedanken aufgeschrieben und dann nochmal gefragt, ob es aber auch so gemeint ist, dass man das dokumentiert bekommen kann von einer professionellen Ernährungsberatung und die KI meinte, dass es genauso gemeint war - dass man sich das ausstellen lassen kann von einer Beratungsstelle oder Therapie für Ernährung. Diese muss aber trotz, dass die Spritze übernommen wird, weiterhin besucht werden. Das ist wohl Pflicht.

    Lianae
    1. Juni 2026 um 11:20

    Tulpe Ja, gerade weil ich nicht weiß, ob ich das richtig verstehe, hatte ich ja hier rückgefragt. Ich weiß es nicht, aber auf den ersten Blick sieht das für mich aus, als ob den Text jemand verfasst hätte, der den Physikunterricht komplett verschlafen hat und überhaupt keine Ahnung hat, wie Abnehmen rein biologisch-naturwissenschaftlich funktioniert.

    Könnte auch sein, dass die Übersetzung durchaus richtig ist und da ein schlechter Witz steht, das aber trotzdem nicht so umgesetzt wird, sondern es am Ende doch auch jemand bekommt, der einfach nur eine Ernährungsberatung in Anspruch genommen hat.

    Sehe ich allerdings auch kritisch aus mehreren Gründen:

    Zum einen sind 6 Monate eine lange Zeit. Abnehmen, und auch relativ zügig, ist für viele sehr stark übergewichtige allerdings ein enormer Gewinn an Lebensqualität. Ab einem bestimmten BMI ist es für manche Menschen irgendwann halt kaum mehr möglich, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, von fortschreitenden Krankheiten, die irgendwann auch irreversibel sind (z.B. Leberzirrhose) ganz zu schweigen. Das sind die Menschen, die das Medikament mMn am allernötigsten haben und wo ich die Vorstellung, da noch ewig warten zu müssen, sehr makaber finde! Das wäre, wie wenn wir mit einer Chemotherapie oder so auch noch ein halbes Jahr warten, ohne echten Grund. Ehrlich gesagt würde ich da glaube ich jedem Patienten, der sich das Medikament irgendwie aus eigener Tasche leisten kann, empfehlen, es aus eigener Tasche zu zahlen, statt da noch 6 Monate NICHT (!) abzunehmen und womöglich ohne echte Lebensqualität daherzuvegetieren. Problem dürfte aber sein: wenn ich das Medikament selbst bezahle und ich kein Non-Responder bin, bin ich dann eigentlich ein für alle Mal aus der Übernahme draußen. Auch wenn ich Ernährungsberatung in Anspruch genommen habe. Denn in den 6 Monaten wäre ja dann eher mit mindestens 10% Abnahme zu rechnen, ich muss aber bei unter 5% bleiben. Also kann man es eigentlich doch nicht empfehlen, das Medikament aus eigener Tasche zu zahlen.

    Eigentlich muss man sogar empfehlen, die Ernährungsberatung mit Absicht scheitern zu lassen. Eigentlich darf man sie zunächst nur in Anspruch nehmen, sollte sich aber idealerweise noch nicht an die Empfehlungen usw. halten. Denn 5% in 6 Monaten ist jetzt nicht sooo wahnsinnig viel (insbesondere wenn man bedenkt, dass wasserverlust sich am meisten auf der Waage bemerkbar macht). Mit ein bisschen Motivation, Fokus und Disziplin werden das die meisten von uns schon mehrfach geschafft haben. Mal ein paar kg abzunehmen, war doch noch nie das Problem. Das Problem war immer nur, dass es halt so wahnsinnig viel Fokus und Disziplin benötigt, dass man das meist nicht viel länger als einige Monate durchhalten kann. Erstrecht nicht sein ganzes Leben. Wer da also voller Motivation und Elan an diese 6 Monate Ernährungsberatung rangeht und was schaffen möchte wird die 5% wahrscheinlich locker überschreiten und wird dann bestraft. In 12 Monaten kann er es ja dann aber vielleicht erneut probieren, wenn man dann wahrscheinlich wieder mehr wiegt und diesmal vielleicht schlauer ist, absichtlich nicht abzunehmen. Sind dann halt nur 1,5 Jahre mit eingeschränkter Lebensqualität und eben auch viel verschwendeten Geld für den Staat (Ernährungsberatung kostet Geld, potentielle Arbeitsunfähigkeit oder-reduzierung aufgrund der Adipositas kostet Geld, Zusatzerkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck etc. kosten Geld...).

    Also aus meiner Sicht wird es dadurch nicht wirklich besser. Bei bariatrischen OPs in D ist das meines Wissens nach andersherum, was für mich sinnvoller erscheint: soweit ich weiß muss man da schon vorher ein paar kg abnehmen und sich an ein Ernährungsform halten, um zu zeigen, dass man grundsätzlich genug Motivation und Disziplin für ein paar Regeln hat. Wobei ich gehört habe, dass das oft weniger streng gesehen wird als auf dem Papier steht. Aber zumindest wird man hier nicht sofort bestraft, wenn man abgenommen hat und sich dran hält. Ausnahme man unterschreitet damit den BMI von 40...

    Ob die KI für dieses Problem/Dilemma der richtige Ansprechpartner ist, weiß ich nicht... @Matzes Beitrag stammt ja auch von der KI und der Text ergibt wenig Sinn. Im Gegenteil zeigt er eigentlich mal wieder, wie sehr einem die KI versucht nach der Nase zu sprechen und sich dabei aber selbst total verhaspelt.

    An und für sich habe ich natürlich kein Problem mit verpflichtender Ernährungsberatung. Auch wenn ich sie für eher unnötig halte. Aus meiner Sicht zeigt der GLP-Erfolg v.a., dass Unwissen was gesunde, kalorienreduzierte Ernährung eigentlich ist, nie das Problem der meisten adipösen war. Das Problem war immer schon der Hunger und der Foodnoise. Auf freiwilliger Basis, für diejenigen die wirklich keine Ahnung haben und sich Unterstützung wünschen, sollte es die Option aber zusätzlich geben.

    Tulpe
    1. Juni 2026 um 11:49

    Offtopic:

    Die KI kann Fehler machen. Das ist ein Fakt. Wichtig ist auch zu wissen, wie man sie nutzt oder wie man eine Frage oder eine These formuliert. Ich überprüfe auch viel und komme oft auf die selben Ergebnisse. Aber manchmal würfelt sie auch Daten durcheinander oder gibt veraltete Daten an, aber darauf kann man hinweise und die KI sucht dann nochmal gezielter nach weiteren und neueren Quellen.

    Da gibt es aber auch Unterschiede zwischen den KI's. Perplexy ist zB eine viel bessere KI für Recherchen oder Zusammenfassungen von Nachrichten und Daten als Chatgpt. Chatgpt hat dafür andere Qualitäten, die Perplexy nicht hat. Aber so oder so - es sind Werkzeuge und keine Allwissenden Wesen. Steht aber auch eigentlich überall, dass sie Fehler machen können 😊

    Zum eigentlichen Thema:

    Ich verstehe komplett die Logik hinter deiner Aussage Lianae und sehe das genauso. Also. Du hast diesbezüglich völlig recht.

    Auf der anderen Seite sehe ich auch, dass es einfach wirklich viele Menschen mittlerweile mit starkem Übergewicht gibt und die Zahlen werden in nächster Zeit nicht kleiner. In Frankreich soll das dann der letzte Weg sein, damit die Krankenkassen nicht überlastet werden mit Kosten. Das muss ja auch finanziert werden, also irgendwo muss das Geld herkommen. Das ist einfach ein komplexes System, in dem man sich bewegt. Das ist jedenfalls meine Ansicht dazu oder meine Vermutung besser gesagt.

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