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  • Abnehmspritze auf Rezept: G-BA-Chefin offen für Kassenleistung bei Adipositas

    • Matze
    • 4. August 2026 um 09:54
    • 132 Mal gelesen
    • 4 Antworten
    • Zuletzt aktualisiert: 4. August 2026 um 09:54
    G-BA prüft Kassenleistung für Abnehmspritze bei Adipositas-Behandlung in Deutschland
    G-BA-Chefin Sonja Optendrenk bringt Bewegung in eine jahrelang festgefahrene Debatte: Könnte die Abnehmspritze bald zur Kassenleistung werden? Wir zeigen, was sie wirklich gesagt hat und was das für deine Kostenübernahme bedeutet.
    Lesezeit: 12 Minuten
    🔄 Zuletzt aktualisiert: August 2026 – Dieser Artikel bezieht sich auf das aktuelle Spiegel-Interview der neuen G-BA-Vorsitzenden vom 2. August 2026 und die geltende Rechtslage nach § 34 SGB V.

    Seit Anfang Juli führt Sonja Optendrenk erstmals als Frau den Gemeinsamen Bundesausschuss, und schon ihr erstes großes Interview sorgt in der Community für Wirbel: Die Abnehmspritze auf Rezept der gesetzlichen Krankenkasse rückt erstmals seit Jahren wieder in greifbare Nähe der politischen Debatte. Was die G-BA-Chefin wirklich gesagt hat, was das rechtlich bedeutet, welche Hürden davor noch liegen und wie realistisch eine echte Kostenübernahme in absehbarer Zeit tatsächlich ist, ordnen wir hier ausführlich und ohne falsche Hoffnungen für dich ein.

    ⚠️ Wichtiger medizinischer Hinweis

    Dieser Artikel ordnet eine politische Aussage und die aktuelle Gesetzeslage ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft deiner Krankenkasse zu deinem individuellen Erstattungsantrag.

    Wenn du aktuell auf eine Kostenübernahme angewiesen bist, sprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt über einen Einzelfallantrag und wende dich bei Ablehnung an eine unabhängige Patientenberatung.

    📌 Auf einen Blick

    • G-BA-Chefin Sonja Optendrenk hält eine Kassenleistung für Abnehmmittel unter Bedingungen für „überlegenswert"
    • Aktuell gilt weiterhin der gesetzliche Ausschluss nach § 34 SGB V, nichts hat sich rechtlich geändert
    • Optendrenk fordert einen gesetzgeberischen Auftrag an den G-BA, keine eigene Entscheidungsbefugnis
    • England zeigt mit NICE-Kriterien, wie eine bedingte Kassenerstattung praktisch aussehen könnte
    • Fachleute rechnen frühestens mit engen Kriterien für Hochrisikopatienten, nicht mit einer Erstattung für alle
    📑 Inhaltsverzeichnis▼
    1. Was Optendrenk wirklich gesagt hat
    2. Die Rechtslage heute: Warum die Kasse aktuell nicht zahlt
    3. Warum die Debatte gerade jetzt so viel Aufmerksamkeit bekommt
    4. Was sich ändern müsste und wer entscheidet
    5. Der Blick nach England: So funktioniert bedingte Erstattung
    6. Was das für dich heute schon bedeutet
    7. Häufige Fragen aus der Community
    8. Quellen

    Was Optendrenk wirklich gesagt hat

    Die neue G-BA-Vorsitzende hält es für überlegenswert, bestimmte Abnehmmittel unter klaren Bedingungen als Kassenleistung anzuerkennen, weil Deutschland ihrer Einschätzung nach bei der Anerkennung von Adipositas als Krankheit hinterherhinkt.[1] Das ist die zentrale Aussage aus dem am 2. August 2026 veröffentlichten Interview mit dem „Spiegel".

    Wörtlich sagte Optendrenk, Deutschland führe „eine rückständige Diskussion über Adipositas" und verwies auf Länder wie Großbritannien, die konsequent akzeptiert hätten, dass es sich um eine echte Erkrankung handelt, die sich nicht allein durch Sport und bessere Ernährung zurückdrehen lässt.[2] Dass auch Medikamente, die ausdrücklich für die Adipositas-Behandlung zugelassen sind, aktuell unter denselben Paragrafen fallen wie Appetitzügler oder Haarwuchsmittel, sei für Betroffene ein Zeichen fehlender Anerkennung.

    Kein Freifahrtschein, sondern eine Bedingung mit Warnung

    Was in vielen Schlagzeilen untergeht: Optendrenk hat keine bedingungslose Erstattung gefordert. Sie schlug vor, der Gesetzgeber könne den G-BA beauftragen zu klären, welche Patientengruppen die Medikamente bekommen sollten, für wie lange und mit welchen Begleitmaßnahmen.[3] Gleichzeitig warnte sie ausdrücklich: Solange das Gewicht nach dem Absetzen sofort zurückkomme, sei eine Spritze allein kein Versorgungskonzept. Belastbare Langzeitstudien zur dauerhaften Wirkung fehlten bislang.

    „Es wäre sicher überlegenswert, solche Abnehmmittel als Medikation unter bestimmten Bedingungen als Kassenleistung anzuerkennen." – Sonja Optendrenk, G-BA-Vorsitzende[3]

    Die Rechtslage heute: Warum die Kasse aktuell nicht zahlt

    Aktuell übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Wegovy, Mounjaro oder Ozempic zur reinen Gewichtsreduktion grundsätzlich nicht, weil der Gesetzgeber solche Mittel bereits 2004 als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel von der Erstattung ausgeschlossen hat, unabhängig davon, wofür sie arzneimittelrechtlich zugelassen sind.[4] Nichts an dieser Rechtslage hat sich durch das Interview geändert.

    Der Lifestyle-Paragraf 34 SGB V

    Nach § 34 Abs. 1 Satz 7 und 8 SGB V sind Arzneimittel von der Kassenleistung ausgeschlossen, bei denen eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, ausdrücklich genannt werden dabei Mittel zur Abmagerung, zur Zügelung des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts.[4] Der G-BA hat diesen gesetzlichen Ausschluss zuletzt im März 2024 formal für Wegovy nachvollzogen und den Wirkstoff in die entsprechende Anlage der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen.[5] Was das bedeutet: Der Ausschluss greift automatisch kraft Gesetz, sobald ein Medikament überwiegend zur Gewichtsregulierung eingesetzt wird, unabhängig von der Schwere der Erkrankung im Einzelfall.

    Anders sieht es aus, wenn ein Wirkstoff wie Tirzepatid gegen einen Typ-2-Diabetes verordnet wird und die Kriterien der Arzneimittel-Richtlinie erfüllt sind. Dann handelt es sich um eine reguläre Kassenleistung, weil hier nicht die Gewichtsregulierung, sondern die Diabetesbehandlung im Vordergrund steht. Genau diese Zwei-Klassen-Situation, gleicher Wirkstoff, unterschiedliche Erstattung je nach Diagnose, kritisieren mittlerweile auch Fachgesellschaften: Sie verweisen auf die aktuelle Evidenzlage, die Adipositas klar als chronische Erkrankung und nicht als Lifestyle-Intervention einordnet.[6]

    Kurz gesagt: Der G-BA kann den Lifestyle-Ausschluss nicht einfach selbst kippen. Solange § 34 SGB V unverändert im Gesetz steht, bräuchte es dafür den Gesetzgeber, also den Bundestag, nicht nur eine wohlwollende Ausschuss-Vorsitzende, so sehr ihre Aussage auch als politisches Signal wahrgenommen wird.

    Warum die Debatte gerade jetzt so viel Aufmerksamkeit bekommt

    Optendrenks Aussage fällt nicht zufällig in diesen Sommer. Seit Monaten wächst der öffentliche Druck aus mehreren Richtungen gleichzeitig, und der Lifestyle-Ausschluss steht spürbar stärker im Fokus als noch vor zwei Jahren, als Wegovy formal auf die Ausschlussliste kam.[5]

    Fachgesellschaften stellen sich gegen den Lifestyle-Vorwurf

    Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin hat ihre Leitlinie zur medikamentösen Adipositas-Therapie 2026 vorzeitig aktualisiert und dabei ausdrücklich betont, dass die aktuelle Evidenzlage keine Lifestyle-Intervention zeigt, sondern die Behandlung einer chronischen Erkrankung.[6] Was das bedeutet: Wenn eine hohe Evidenzqualität und eine passende Zulassung vorliegen, sollte sich die Versorgungspraxis dieser Einordnung eigentlich nicht mehr entziehen können, auch wenn das rechtlich bislang nicht der Fall ist.

    Gerichte, Petitionen und der politische Kalender

    Auch auf juristischer Ebene bewegt sich mittlerweile etwas: Einzelne Sozialgerichte haben sich bereits mit der Frage befasst, ob der Wortlaut der Zulassung „zur Gewichtsregulierung" automatisch den Lifestyle-Ausschluss auslöst oder ob adipositasassoziierte Begleiterkrankungen im Einzelfall anders zu bewerten sind. Eine klare, bundesweit einheitliche Linie gibt es dabei bislang nicht. Parallel dazu sammeln Petitionen von Patientenorganisationen seit Monaten Unterschriften für eine Reform des § 34 SGB V, und auch auf Landesebene, etwa bei Veranstaltungen wie „Blickwechsel Stoffwechsel" in Nordrhein-Westfalen, fordern Gesundheitspolitikerinnen und -politiker verschiedener Parteien inzwischen offen eine Öffnung des Paragrafen. Dass mit Carsten Linnemann zudem ein neuer Bundesgesundheitsminister ansteht, den Optendrenk im selben Interview ausdrücklich verteidigte, zeigt, dass die Personalie an der G-BA-Spitze in ein politisch ohnehin bewegtes Umfeld trifft.

    Was das bedeutet: Optendrenks Interview ist weniger ein isolierter Vorstoß als vielmehr das bislang prominenteste Zeichen einer Entwicklung, die sich schon länger aus mehreren Richtungen aufgebaut hat, medizinisch, juristisch und politisch.

    Was sich ändern müsste und wer entscheidet

    Damit sich an der Erstattung von Adipositas-Medikamenten tatsächlich etwas ändert, muss zuerst der Bundestag § 34 SGB V anpassen oder eine Ausnahmeregelung schaffen. Erst danach könnte der G-BA konkrete Kriterien festlegen, für wen, wie lange und unter welchen Auflagen eine Adipositas-Behandlung zur Kassenleistung wird. Der G-BA selbst kann diesen Prozess also nur anstoßen und begleiten, aber nicht im Alleingang starten.[3]

    Warum die Kosten die entscheidende Bremse sind

    Die Zurückhaltung der Politik hat vor allem einen finanziellen Grund. Nach Berechnungen der Universität Hamburg verursacht Adipositas in Deutschland jährlich direkte Behandlungskosten von rund 29 Milliarden Euro, zusammen mit indirekten Kosten wie Arbeitsausfällen und Frühverrentungen summiert sich die gesamtgesellschaftliche Last auf etwa 63 Milliarden Euro pro Jahr.[7] Was das bedeutet: Eine unbegrenzte Erstattung für alle Betroffenen mit Adipositas wäre für die gesetzliche Krankenversicherung finanziell kaum darstellbar, selbst wenn die Medikamente Folgekosten an anderer Stelle senken könnten.

    Optendrenk selbst benannte in ihrem Interview zusätzlich die deutsche Arzneimittelpreispolitik als Problem. Ihrer Einschätzung nach lassen sich die Preise nicht mehr dauerhaft künstlich hochhalten, um den Pharmastandort zu stützen, während die Industrie ihrer Ansicht nach gleichzeitig doppelt von der Adipositas-Krise profitiert, durch ungesunde Lebensmittel und durch die Medikamente dagegen.[1] Realistisch ist deshalb am ehesten eine Erstattung mit engen Kriterien für Hochrisikopatienten, nicht eine pauschale Kassenleistung für jeden BMI-Wert über 30.

    Die Preisdebatte als zweite Baustelle

    Neben der Frage, wer überhaupt Anspruch bekommen soll, steht mit der Preispolitik ein zweiter, oft unterschätzter Streitpunkt im Raum. Optendrenk kritisierte, dass Deutschland über Jahre versucht habe, mit hohen Arzneimittelpreisen den heimischen Pharmastandort zu stützen, und dass dieses Modell aus ihrer Sicht an seine Grenzen stößt.[1] Was das bedeutet: Selbst wenn sich Politik und G-BA auf Kriterien für eine Kassenleistung einigen würden, bliebe offen, zu welchem Preis die Hersteller die Medikamente an die gesetzliche Krankenversicherung liefern müssten. Eine Erstattung zu aktuellen Listenpreisen würde die finanzielle Belastung für die Kassen noch einmal deutlich verschärfen, weshalb Rabattverhandlungen realistischerweise Teil jeder ernsthaften Reform sein müssten.

    Heute vs. möglicher Weg zur Kassenleistung

    Aspekt Rechtslage heute Denkbarer künftiger Weg
    Rechtsgrundlage § 34 SGB V, Lifestyle-Ausschluss seit 2004 Gesetzesänderung durch den Bundestag nötig
    Rolle des G-BA Vollzieht den gesetzlichen Ausschluss nur formal Würde konkrete Kriterien für Patientengruppen festlegen
    Zielgruppe Nur Typ-2-Diabetes wird erstattet, Adipositas nicht Vermutlich hoher BMI plus schwere Begleiterkrankungen
    Zeithorizont Aktuell gültig, keine Änderung in Sicht Offen, keine Frist genannt, erste Debattenphase

    Der Blick nach England: So funktioniert bedingte Erstattung

    Großbritannien zeigt, wie eine an Bedingungen geknüpfte Kassenerstattung praktisch aussehen kann, und genau dieses Beispiel nannte Optendrenk selbst. Der britische NHS übernimmt Mounjaro nach den NICE-Kriterien aktuell nur für Erwachsene mit einem BMI ab 40 und mindestens vier gewichtsbedingten Begleiterkrankungen, die Kriterien sollen erst in späteren Phasen schrittweise erweitert werden.[8] Wegovy wird über spezialisierte Gewichtsmanagement-Programme ab einem BMI von 35 mit mindestens einer Begleiterkrankung erstattet, dabei aber auf maximal zwei Jahre Therapiedauer begrenzt.[9]

    Was daran auf Deutschland übertragbar wäre

    Was das bedeutet: Selbst dort, wo eine gesetzliche Krankenversicherung Abnehmmedikamente übernimmt, ist das kein Freifahrtschein für alle. Hohe BMI-Schwellen, mehrere Begleiterkrankungen und eine zeitliche Begrenzung der Erstattung sind der Preis für den Zugang über die Kasse. Genau ein solches gestuftes Modell, phasenweiser Ausbau statt sofortiger Erstattung für alle, deutete auch Optendrenk als möglichen deutschen Weg an, als sie von Patientengruppen, Dauer und Begleitmaßnahmen sprach.

    Die Kapazitätsfrage, die in der deutschen Debatte oft fehlt

    Ein Detail aus dem englischen Modell wird in deutschen Schlagzeilen häufig übersehen: Der phasenweise Ausbau in England ist nicht nur eine finanzielle Entscheidung, sondern auch eine organisatorische. Jede Verordnung soll mit ärztlicher Begleitung, Monitoring und strukturierten Unterstützungsangeboten verknüpft sein, und genau diese Versorgungsstrukturen müssen erst aufgebaut werden, bevor die Kriterien ausgeweitet werden können. Übertragen auf Deutschland würde das bedeuten: Selbst bei einer politischen Grundsatzentscheidung für eine Kassenleistung bräuchte es zusätzlich Hausärztinnen, Diabetologen und spezialisierte Gewichtsmanagement-Programme, die diese Versorgung tatsächlich leisten können. Ein Gesetzestext allein würde also noch keine flächendeckende Versorgung schaffen.

    Was das für dich heute schon bedeutet

    Für deine aktuelle Therapie ändert sich durch das Interview erst einmal nichts. Wenn du Mounjaro, Wegovy oder Ozempic off-label zur Gewichtsreduktion nimmst, zahlst du weiterhin selbst, und ein Einzelfallantrag bei deiner Kasse bleibt die einzige Chance auf eine Kulanzentscheidung. Wie du einen solchen Antrag realistisch aufbaust, haben wir bereits ausführlich in unserer Anleitung zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse beschrieben.

    Wer sich unabhängig von der politischen Debatte einen Überblick über die vier legalen Wege zum Rezept verschaffen will, findet die Optionen in unserem Artikel zu den vier Wegen zu einem GLP-1-Rezept in Deutschland. Und weil die Preise trotz aller Debatten unverändert privat getragen werden müssen, lohnt sich auch ein Blick in unseren aktuellen Preisvergleich der Abnehmspritzen 2026.

    Auch privat Versicherte sind von der aktuellen politischen Debatte übrigens nicht automatisch besser gestellt. Wie ein aktuelles Gerichtsurteil die Erstattung bei der PKV einschränkt, erklären wir in unserem Beitrag zur verweigerten Mounjaro-Erstattung durch die private Krankenversicherung.

    Was du jetzt sinnvoll tun kannst

    Solange keine Gesetzesänderung vorliegt, bringt es wenig, auf eine baldige automatische Erstattung zu warten. Sinnvoller ist es, deine bisherigen Behandlungskosten, ärztlichen Befunde und Begleiterkrankungen sauber zu dokumentieren, falls es künftig tatsächlich zu einer Übergangsregelung mit Kriterien wie in England kommt. Unser Forum-Tagebuch kann dir dabei helfen, Gewichtsverlauf, Nebenwirkungen und Injektionen lückenlos zu im Tagebuch zu dokumentieren, was bei einem späteren Antrag ein Vorteil sein kann.

    In der Community sorgt das Interview verständlicherweise für gemischte Reaktionen. Manche lesen daraus die Hoffnung, endlich als chronisch krank statt als disziplinlos wahrgenommen zu werden, andere befürchten, dass am Ende doch nur eine kleine Gruppe mit sehr hohem BMI profitieren würde, während die Mehrheit der Betroffenen weiterhin selbst zahlen muss. Beide Reaktionen sind nachvollziehbar, denn genau diese Unsicherheit, wer am Ende tatsächlich zu den begünstigten Patientengruppen zählen würde, ist bislang völlig offen und wird erst im weiteren politischen Verfahren geklärt.

    Häufige Fragen aus der Community

    Kann ich jetzt schon einen Antrag auf Kassenleistung stellen und mich auf das Interview berufen?

    Nein, das Interview ist keine rechtsverbindliche Grundlage. Ein Antrag wird weiterhin nach der aktuell geltenden Rechtslage geprüft, also nach dem Lifestyle-Ausschluss in § 34 SGB V. Du kannst dich in einer Widerspruchsbegründung höchstens auf die politische Debatte beziehen, eine Zusage bringt das aber nicht.

    Wie lange dauert es realistisch, bis sich rechtlich wirklich etwas ändert?

    Das lässt sich seriös nicht vorhersagen. Zwischen einer politischen Ankündigung, einer Gesetzesänderung im Bundestag und einer konkreten G-BA-Richtlinie liegen erfahrungsgemäß mehrere Jahre, wie auch die schrittweise Einführung in England zeigt. Kurzfristig solltest du nicht mit einer Erstattung planen.

    Betrifft eine mögliche Änderung auch Menschen mit niedrigerem BMI, die trotzdem stark leiden?

    Nach allem, was aus dem Interview und internationalen Vorbildern hervorgeht, eher nicht in der ersten Phase. Die bisher diskutierten Modelle setzen auf enge Kriterien für Hochrisikopatienten mit hohem BMI und mehreren Begleiterkrankungen, nicht auf eine breite Öffnung für alle Betroffenen mit Adipositas.

    Fazit: Die Aussage von Sonja Optendrenk ist ein bemerkenswertes politisches Signal, aber noch kein rechtlicher Fortschritt. Solange der Bundestag § 34 SGB V nicht ändert, bleibt die Kassenleistung für Adipositas-Medikamente Zukunftsmusik, und der Weg dorthin führt, wenn überhaupt, über enge Kriterien nach dem Vorbild anderer Länder statt über eine pauschale Erstattung für alle.

    Frage an die Community: Würdet ihr eine Kassenleistung mit strengen BMI- und Begleiterkrankungs-Kriterien wie in England akzeptieren, auch wenn ihr selbst dabei vielleicht leer ausgehen würdet, oder haltet ihr das für ungerecht gegenüber leichteren Verläufen?

    Quellen

    1. Tagesspiegel (2026): Adipositas ist eine echte Krankheit, Ausschussvorsitzende offen für Abnehmspritze auf Kassenkosten. Tagesspiegel-Bericht zum Optendrenk-Interview
    2. Deutsches Ärzteblatt (2026): Optendrenk offen für Debatte über GLP-1-Rezeptor-Agonisten als GKV-Leistung. Ärzteblatt-Meldung zur GKV-Debatte
    3. onvista / dpa-AFX (2026): Abnehmspritze auf Kassenkosten? Optendrenk offen für Debatte. dpa-AFX-Meldung mit Wortlaut-Zitaten
    4. Gemeinsamer Bundesausschuss (2024): G-BA vollzieht den gesetzlichen Verordnungsausschluss für das Abmagerungsmittel Wegovy nach. Offizielle G-BA-Pressemitteilung zum Verordnungsausschluss
    5. Gemeinsamer Bundesausschuss (2024): Tragende Gründe zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage II Semaglutid. G-BA-Beschlussbegründung zu Semaglutid
    6. Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (2026): Neue Empfehlungen zur Adipositas-Therapie. DGKJ-Stellungnahme zur Kostenübernahme bei Adipositas
    7. Deutsche Adipositas Gesellschaft: Kosten der Adipositas in Deutschland, Berechnungen der Universität Hamburg. Übersicht der volkswirtschaftlichen Adipositas-Kosten
    8. NHS England: Interim commissioning guidance, NICE TA1026 Tirzepatide. Offizielle NHS-Umsetzungsleitlinie zu Tirzepatid
    9. Second Nature: GLP-1 BMI calculator, Kriterien nach NICE TA875 für Wegovy im NHS. Second-Nature-Übersicht zu NICE-Kriterien für Wegovy

    Über den Autor

    Mathias Köster | Gründer des GLP-1 Forums

    Ich bin kein Arzt – sondern Patient. Seit Februar 2025 nehme ich Mounjaro, verschrieben und begleitet von meinem Diabetologen. In dieser Zeit habe ich 41 kg abgenommen und über 16 Monate direkte Therapieerfahrung gesammelt.

    Aus dieser Erfahrung heraus habe ich das GLP-1 Forum gegründet – weil eine deutschsprachige Community für ehrlichen Erfahrungsaustausch fehlte.

    Alle Artikel recherchiere ich anhand von Studien aus PubMed, Fachinformationen der Hersteller sowie offiziellen Quellen wie BfArM, EMA und der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Die verwendeten Quellen sind am Artikelende vollständig aufgeführt und verlinkt. Inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei mir.

    Dieses Forum ist kein medizinischer Rat. Es ist ein Ort für ehrlichen Erfahrungsaustausch – unabhängig, ohne Pharmaunternehmen im Hintergrund.

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    Antworten 4

    Coriris
    4. August 2026 um 14:50

    Danke für den interessanten Artikel!

    Meiner Einschätzung nach kostet die Behandlung meiner Adipositas-Folgeerkrankungen die Krankenkasse deutlich mehr als es die Finanzierung von MJ kosten würde.

    Eine Magen-OP wäre dazu wohl von der KK übernommen worden.

    Mit einem BMI von 46 zu Beginn der Behandlung mit MJ und diversen Begleiterkrankungen hätte ich evtl. Chance für Kostenübernahme gehabt. Jetzt bin ich sowieso (natürlich zum Glück!) darunter und fiele bereits heraus.

    Trotzdem wären die strengen Kriterien analog GB mMn zumindest mal ein Einstieg. Was freilich stimmt: gesundheitliche Begleitung bzgl. Ernährung und Training wäre unabdingbar, nicht jeder kann das in Eigenregie oder nur mit dem Hausarzt machen.

    Fazit: für mich käme es zu spät, trotzdem bin ich unbedingt der Meinung, dass der Weg in die Richtung der Kassen-Finanzierung gehen muss.

    Ebony
    4. August 2026 um 16:40
    Zitat von Coriris

    Danke für den interessanten Artikel!

    Meiner Einschätzung nach kostet die Behandlung meiner Adipositas-Folgeerkrankungen die Krankenkasse deutlich mehr als es die Finanzierung von MJ kosten würde.

    Eine Magen-OP wäre dazu wohl von der KK übernommen worden.

    Mit einem BMI von 46 zu Beginn der Behandlung mit MJ und diversen Begleiterkrankungen hätte ich evtl. Chance für Kostenübernahme gehabt. Jetzt bin ich sowieso (natürlich zum Glück!) darunter und fiele bereits heraus.

    Trotzdem wären die strengen Kriterien analog GB mMn zumindest mal ein Einstieg. Was freilich stimmt: gesundheitliche Begleitung bzgl. Ernährung und Training wäre unabdingbar, nicht jeder kann das in Eigenregie oder nur mit dem Hausarzt machen.

    Fazit: für mich käme es zu spät, trotzdem bin ich unbedingt der Meinung, dass der Weg in die Richtung der Kassen-Finanzierung gehen muss.

    Alles anzeigen

    ......es wird grad erstmal diskutiert,bzw mal in den Raum geworfen, bis bei der Regierung wirklich etwas passiert,passieren sollte, die Mühlen mahlen langsam, da haben alle die jetzt hier und heute angemeldet sind, nichts mehr von, die Hürden für die Erstattung werden zudem enorm sein.Da würde ich mir gar keinen Kopf machen Coriris

    mull
    4. August 2026 um 17:34
    Zitat von Coriris

    Meiner Einschätzung nach kostet die Behandlung meiner Adipositas-Folgeerkrankungen die Krankenkasse deutlich mehr als es die Finanzierung von MJ kosten würde

    Naja, nur das es eben keine Entscheidung der Krankenkasse ist. Vielleicht würden sie ja, aber sie dürfen es schlicht nicht - auch nicht mit den ausgefallensten Einzelfallprüfungen.

    Solange es halt keine SGB V Änderung gibt, gibt es keine G-BA Änderung. Solange keine G-BA Änderung existiert, kann und darf auch die Krankenkasse nicht anders entscheiden.


    Bleibt abzuwarten, was die Zukunft so bringt. Aber bei den geistigen Tieffliegern in Berlin…. würde ich nicht so viel erwarten

    Carsten1901
    5. August 2026 um 13:37

    Aber die Finanzierung der KK bei Begleiterkrankung gibt es ja schon... Gut Arthrose oder Krampfadern ect. mal ausgeschlossen.

    Bei mir wird es ja primär für Diabetes eingesetzt. Mein hoher BMI war aber zusätzlich der Grund warum Mounjaro verschrieben wurde.

    Entscheidend ist die medizinische Begründung des Arztes - wenn er darlegen kann warum etwas verschrieben wird, kann die Kasse nicht ablehnen.

    Ein Bekannter von mir bekommt Trulicity verschrieben weil sein Zuckerwert beim Check-Up einmal hoch war. Der HA hat sofort gesagt, dass man dann jetzt was verschreiben könnte 😉

    Seitdem steht auf dem Rezept "Diabetes Typ-2"

    Seine Werte sind "tip-top" und er hatte noch nie Diabetes.

    Meine Meinung - Alles steht und fällt mit dem Arzt...!

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